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Die Marienkirche am Berliner Alexanderplatz und ihr Nachbar, der Fernsehturm Die Marienkirche am Berliner Alexanderplatz und ihr Nachbar, der Fernsehturm 

D: Katholikenrat gegen „Menschenfeindlichkeit“ in Kirchengremien

„Menschenfeindliches Verhalten“ ist künftig ein Grund zum Ausschluss von Gemeinde- und Pfarreiräten des Erzbistums Berlin. Dessen Diözesanrat der Katholiken beschloss am Wochenende eine entsprechende Ergänzung der Wahlordnung.

Konkret heißt es in der Erklärung: „Die Zugehörigkeit zu Gemeinde- und Pfarreiräten ist nicht vereinbar mit der Mitgliedschaft in oder der tätigen Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen.“ Das zielt wohl vor allem auf Mitglieder der AfD.

Zudem beauftragte die Vollversammlung der höchsten Laienvertretung des Erzbistums ihren Vorstand, eine Handreichung mit Kriterien für den Ausschluss wegen menschenfeindlichen Verhaltes zu erstellen. In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt es bereits eine vergleichbare Regelung.

Als „menschenfeindlich“ gelten demnach Worte und Taten, die Menschen oder Menschengruppen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ herabwürdigen, diffamieren oder bedrohen.

Situation in Griechenland zutiefst unchristlich

 In einem weiteren Beschluss unterstützt der Diözesanrat den Appell mehrerer deutscher Städte wie Potsdam, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufnahme vor allem von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus den griechischen Lagern zu schaffen. „Die derzeitige Situation ist menschenunwürdig und zutiefst unchristlich“, so die Laienvertretung zur Begründung.

Der Diözesanrat verabschiedete auch ein „Zukunftsbild“, in dem er seine Erwartungen an eine künftige Beteiligung an der Leitung des Erzbistums formuliert. Danach will das Gremium gemeinsam mit dem Erzbischof über pastorale und finanzielle Fragen entscheiden und die Umsetzung von Beschlüssen kontrollieren.

Als weitere Aufgaben nennt der Rat, zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens auf der Grundlage der katholischen Soziallehre Stellung zu beziehen. Auch setzt er sich für die ökumenische Zusammenarbeit der Kirchen und den interreligiösen Dialog vor allem mit der jüdischen Gemeinschaft ein.

(kna - mt)

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09. März 2020, 15:38