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D: Kirche gibt sich neue Regeln zum Umgang mit Missbrauch

Mit Jahresbeginn treten für die katholische Kirche in Deutschland neue Regeln zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und zur Prävention in Kraft. Die Bischofskonferenz hatte beide Dokumente bei ihrer letzten Vollversammlung im November beschlossen.

Die neuen Leitlinien ersetzen die bisher gültigen, auf denen sie aufbauten, und werden für alle Diözesen Deutschlands Geltung haben, wie die Bischofskonferenz am Montag mitteilte.

Die Perspektive jener, die Missbrauch erlitten haben, finde in den neuen Leitlinien starke Berücksichtigung. So sei die Beteiligung Betroffener an Prozessen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch ausdrücklich vorgesehen, hebt die Aussendung hervor. Ebenfalls zur Norm werde nun die Einbindung externer und unabhängiger Fachberatungsstellen.

Betroffene statt Opfer

Die neue Ordnung spricht zudem durchgängig von „Betroffenen“ anstelle von „Opfern“. Auch der Zusatz „mutmaßlich“ entfällt auf Wunsch von Betroffenen. Damit will der Text der neuen Leitlinien verdeutlichen, dass die katholische Kirche jenen Personen, die Missbrauchshandlungen melden, nicht mit einer misstrauischen, sondern einer zugewandten Haltung begegnen möchte.

Die Rahmenordnung Prävention wird ebenfalls in den Amtsblättern der (Erz-)Diözesen veröffentlicht. Als Adressaten nennt die neue Rahmenordnung ausdrücklich auch die Neuen Geistlichen Gemeinschaften, kirchliche Bewegungen und Initiativen. Diese werden damit verbindlicher als bisher zu Maßnahmen verpflichtet, die dem Missbrauch Schutzbefohlener vorbeugen sollen. Die Prävention entfaltet sich dabei auf mehreren Ebenen. Neben der Vorbeugung geht es darum, Gewalt zu erkennen und zu beenden, das Geschehene aufzuarbeiten und ausreichend Schutz und Hilfe in Form einer Nachsorge anzubieten.

Hintergrund

Bereits bei der Verabschiedung der „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ und der „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ im August 2013 wurde für beide Regelwerke eine Geltungsdauer von fünf Jahren sowie eine Überprüfung vor der Verlängerung der Geltungsdauer vereinbart.

Um die Ergebnisse der im September 2018 veröffentlichten Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ („MHG-Studie“) und das im Mai 2019 veröffentlichte Motu proprio Vos estis lux mundi von Papst Franziskus bei der Überarbeitung entsprechend zu berücksichtigen, wurden die Leitlinien und die Rahmenordnung Prävention bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Zum 1. Januar 2020 werden sie durch die beiden neuen Regelwerke ersetzt. Nach fünf Jahren ist jeweils eine Evaluation beider Regelwerke vorgesehen.

(pm – gs)

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09. Dezember 2019, 13:32