Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen, betont ein neues Dokument, das von einem Ethikrat erstellt wurde Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen, betont ein neues Dokument, das von einem Ethikrat erstellt wurde 

D: Neuer Text zu heiklen Fragen der Fortpflanzungsmedizin

Die Anwendung der Fortpflanzungsmedizin und der pränatalen Diagnostik muss sich am Wohl des ungeborenen Kindes ausrichten. Daran haben die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) am Freitag erinnert.

Die Situation von Menschen, die unter einem unerfüllten Kinderwunsch leiden oder sich um das gesundheitliche Wohl ihrer zukünftigen Kinder sorgen, sei sehr ernst zu nehmen, heißt es in dem Text „Kindeswohl und Elternwünsche“, den ein Fachbeirat für bioethische Fragen erarbeitet und den die Gemeinsame Konferenz von DBK und ZdK beschlossen hat.

„Ungeborenen Kinder sind bei allen vorgeburtlichen Maßnahmen die schwächsten Glieder“

Dennoch ist die Orientierung am Kindeswohl moralisch erstrangig, da die ungeborenen Kinder bei allen vorgeburtlichen Maßnahmen die schwächsten Glieder und daher in ihrer besonderen Verletzlichkeit zu schützen sind. Das betont Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), der zusammen mit ZdK-Vizepräsident Dr. Christoph Braß Vorsitzender des Beirats ist.

„Nein“ zu Eizellspende

Zu einem aktuellen Brennpunkt der Debatte, der von verschiedenen Seiten geforderten Legalisierung der Eizellspende in Deutschland, erläutert Braß die ablehnende Haltung der katholischen Kirche: Neben den Problemen, die eine gespaltene Elternschaft für die Kinder mit sich bringen kann, handelt es sich bei der Eizellspende um ein insbesondere für die genetische Mutter risikobehaftetes Verfahren. Daher tritt die katholische Kirche mit Nachdruck für die Beibehaltung der geltenden Regelung des Embryonenschutzgesetzes ein.

Gleichfalls im Einklang mit dem Embryonenschutzgesetz muss auch der Umgang mit sogenannten überzähligen Embryonen geregelt sein. Nadine Mersch, die dem Beirat als Expertin des Sozialdienstes katholischer Frauen angehört, sieht einen Klärungsbedarf bei der Ermöglichung der Adoption solcher Embryonen durch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass auch Embryonen, die der genetischen Mutter nicht implantiert werden konnten, von einem Paar mit unerfülltem Kinderwunsch angenommen, ausgetragen und in eine Familie hineingeboren werden können. Damit dies gelingen kann, sind die bestehenden Standards der Adoptionsvermittlung analog zu berücksichtigen.

Psychosoziale Beratung angesichts „selektiver Mentalität“

Häufig geht es nicht nur um die Frage, ob ein Kinderwunsch erfüllt werden kann, sondern auch um das Erlangen von Wissen über die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Angesichts der Zunahme von Optionen der pränatalen Diagnostik und einer damit einhergehenden selektiven Mentalität plädiert Beiratsmitglied Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl für eine deutliche Erhöhung des Stellenwertes unabhängiger psychosozialer Beratung. Im Fall des künftig von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstattenden nichtinvasiven Tests zur Diagnose von Trisomien müssen die Eltern schon vor der Durchführung des Tests erreicht und umfassend aufgeklärt werden.

Die Erklärung Kindeswohl und Elternwünsche ist unter www.zdk.de verfügbar.

(dbk/zdk – isc)

 

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06. Dezember 2019, 14:09