Erzbischof Stefan Heße von Hamburg Erzbischof Stefan Heße von Hamburg  

D: Flüchtlingsbischof gegen Abschiebungen nach Afghanistan

Der deutsche „Flüchtlingsbischof“ Stefan Heße hat sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen. Kein Mensch dürfe in eine von bewaffneten Konflikten heimgesuchte Region zurückgeschickt werden.

Das sagte der Erzbischof von Hamburg am Freitag im Anschluss an Beratungen der deutschen Innenministerkonferenz in Kiel. Für Abschiebungen müsse gelten, dass die Würde und Sicherheit der Person den Vorrang vor allen anderen Erwägungen habe. „So lange sich die Lage nicht deutlich gebessert hat, bleiben Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich“, so Heße.

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich in Kiel nicht auf eine mögliche Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan einigen können. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, es gebe eine „klare Linie innerhalb der Bundesrepublik, wonach nach Afghanistan abgeschoben werden kann“. Er rief die Länder auf, dem zu folgen. Für die SPD-geführten Länder betonte dagegen Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), Afghanistan sei „kein Land, in das zum jetzigen Zeitpunkt mit gutem Gewissen unbescholtene Menschen oder Familien mit Kindern abgeschoben werden können“.

Gegen das geplante „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

Erzbischof Heße äußerte sich auch kritisch zur Diskussion um schärfere Sanktionen wie die Streichung von Leistungen, wenn Flüchtlinge bei der Beschaffung von Papieren für eine Abschiebung nicht mitwirken. Eine solche „Duldung light“ dürfte zu unerwünschten Folgen führen, so der Erzbischof. Das Ziel, gut integrierten Personen eine Bleibeperspektive zu eröffnen, drohe konterkariert zu werden.

Zudem sprach sich Heße gegen das geplante „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ aus, das eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugsanstalten vorsieht. Das verletzte das Trennungsgebot und sei auch in ethischer Hinsicht problematisch, so der Erzbischof. „Die Ausreisepflicht darf kein Haftgrund sein.“ Das Gesetz war bereits vom Bundestag beschlossen worden. Der Rechtsausschuss des Bundesrats empfahl am Mittwoch, dazu den Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat anzurufen. Ob die Länderkammer des deutschen Parlaments dem Beschluss folgt, entscheidet sich voraussichtlich Ende Juni bei der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause.

(kna – sk)
 

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16. Juni 2019, 12:23