Franz Lackner, Erzbischof von Salzburg und Visitator in Gurk Franz Lackner, Erzbischof von Salzburg und Visitator in Gurk 

Österreich: Akten zu Visitation in Gurk-Klagenfurt gehen nach Rom

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu keinen personellen Konsequenzen kommen wird“. Mit diesen Worten bilanzierte der Salzburger Erzbischof und päpstliche Visitator, Erzbischof Franz Lackner, seine Eindrücke nach dem Abschluss der Visitation der Diözese Gurk-Klagenfurt.

Er habe während seiner Visitation viel zerrüttetes Vertrauen und Ängste bei Gläubigen und Mitarbeitern in Kärnten gespürt, so dass er von einer „Diözese im Ausnahmezustand - und zwar durch alle Schichten hindurch“ sprechen wolle, sagte Lackner bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag in Salzburg. Anlass war der Abschluss der von ihm mit einem Team durchgeführten Apostolischen Visitation der Diözese Gurk-Klagenfurt. Die Visitation hatte offiziell am 14. Januar begonnen.

Der Bericht, der nun an die Nuntiatur in Wien und von dort an die zuständige römische Bischofskongregation ergeht, umfasst laut Lackner 50 Seiten und gliedert sich in vier Bereiche: Einen pastoralen Teil, einen kirchenrechtlichen Teil, einen wirtschaftlichen Teil sowie einen Überblick über die Medienberichterstattung. Angehängt sei außerdem der von der Kärntner Diözesanleitung erstellte Prüfbericht aus dem Jahr 2018. Dem Bericht liegen intensive Gespräche mit rund 200 Kärntnerinnen und Kärntnern, 145 Gesprächsprotokolle und mehr als 2.600 schriftliche Kontakte zugrunde. Insgesamt umfasst das Material, welches bei der Visitation erstellt und gesammelt wurde, 15 Aktenordner.

Eine Diözese im Ausnahmezustand

Ziel der Visitation sei ein „möglichst vorurteilsfreies“ Vorgehen, „ausgerichtet am Kriterium der Objektivität“, so Lackner. Der untersuchte Zeitraum erstreckte sich dabei auf den gesamten Zeitraum der Jahre 2008 bis 2018, so der Salzburger Erzbischof. Damit wies er zugleich Vorwürfe zurück, die Visitation habe die Zeit von Alois Schwarz als Kärntner Bischof ausgespart.
Weitere Schritte und auch Entscheidungen bzw. Konsequenzen lägen nun in Rom bzw. bei der zuständigen vatikanischen Kongregation für die Bischöfe, betonte Lackner. Zugleich unterstrich der Erzbischof, dass eine Visitation keine Wirtschaftsprüfung sei, sondern ein umfassender, auch spiritueller Prozess, der auf Heilung und Versöhnung abziele. Das in Kärnten Erlebte empfinde er daher auch als „eine ernsthafte Anfrage an unser Verständnis von Kirche in der heutigen Welt“ - es dürfe keine Verkürzungen bei der Bewertung der Situation auf rein wirtschaftliche Fragen geben, sondern das Ziel müsse stets im Blick bleiben, „eine gute Zukunft für die Diözese Gurk-Klagenfurt zu ermöglichen“.

Neben Lackner nahm an der Pressekonferenz auch das Visitationsteam teil - darunter der Feldkircher Diözesanbischof Benno Elbs, der steirische Caritasdirektor Herbert Beiglböck, der Geschäftsführer des Grazer Elisabethinen-Spitals, Christian Lagger, der Münchner Kirchenrechtler Helmuth Pree und die Salzburger Ordinariatskanzlerin Elisabeth Kandler-Mayr.

Keine Einsichtnahme durch Gurker Domkapitel

Einhellig zurückgewiesen wurden bei der Pressekonferenz, bei der aufgrund der kirchenrechtlichen Schweigepflicht keine detaillierten Aussagen über den Inhalt des Abschlussberichtes gemacht wurden, Vorwürfe seitens des Klagenfurter Domkapitels, man habe eine Einsichtnahme in den Bericht nur unter „nicht akzeptablen“ Bedingungen angeboten und nicht die Zusage einer Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Man sei „diesem Versprechen treu geblieben“ und den rechtlichen Vorgaben für kirchliche Verfahren entsprechend die Möglichkeit zur Einsicht in Salzburg geboten, erklärte Ordinariatskanzlerin Kandler-Mayr. Auch die Möglichkeit zur Stellungnahme sei geboten worden - diese Stellungnahme wäre dann als Teil des Berichts an die zuständige Bischofskongregation in Rom ergangen, so Christian Lagger. Beides wurde jedoch seitens des Kärntner Domkapitels abgelehnt.

Es sei „keineswegs eine Zumutung“, für die Einsicht in den Bericht nach Salzburg zu kommen, so die Ordinariatskanzlerin. Es habe zwei Einladungen gegeben - und in einer zweiten habe man auch von der zeitlichen Einschränkung der Einsichtnahme auf zweieinhalb Stunden Abstand genommen. Untersagt wurden einzig die Erstellung von Fotokopien, so Lackner. Dies entspreche jedoch ganz den üblichen Regeln und sei auch in einem Gespräch mit dem Kärntner Ordinariatskanzler Jakob Ibounig so artikuliert und von diesem verständnisvoll aufgegriffen worden, so der Salzburger Erzbischof.

Veröffentlichung des Berichts wird geprüft

Eine Veröffentlichung des Berichts nach Abschluss des gesamten Verfahrens sei weiters durchaus denkbar, führte Lackner nach Rückfragen aus. Wobei da noch zu klären wäre, wie es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte bzw. um den Datenschutz stehe. Schließlich hätten viele Menschen und diözesane Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich nur so weit geöffnet und „ihr Herz ausgeschüttet“, nachdem man ihnen Diskretion und Verschwiegenheit zugesichert habe.

Wie rasch nun aus Rom mit einer Antwort gerechnet werden könne, sei offen - aber er habe in persönlichen Gesprächen immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei der Causa um „eine Sache mit großer Urgenz“ handelt, so Lackner.

(kap - cs)

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15. März 2019, 14:04