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Deutsche Bischöfe stellen Maßnahmen zum Kinderschutz vor

Die deutschen katholischen Bischöfe erstellen einen Leitfaden zur Unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Kirche, und zwar in enger Abstimmung mit dem Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bundesregierung, Wilhelm Rörig. Das kündigte der Trierer Bischof Stefan Ackermann vor Journalisten am Mittwoch in Lingen an, wo diese Woche die deutschen Bischöfe in Vollversammlung tagen.

Christine Seuss - Vatikanstadt

„Es gibt eine Arbeitsgruppe beim Unabhängigen Beauftragten zum Thema Aufarbeitung Kirchen. Da geht es um die evangelische wie die katholische Kirche", sagte Ackermann. „Ich habe mit Herrn Rörig vereinbart, dass wir zu einem Treffen dieser Arbeitsgruppe auch Vertreter aus der katholischen Kirche entsenden werden. Das wird im Mai sein, und wir werden Vertreter benennen, um von Anfang an klar zu zeigen, dass wir uns diesen Dingen stellen und einen solchen Leitfaden erstellen wollen, um zu sehen, wie kann Aufarbeitung gelingen und welche Standards gehören da dazu.“

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„Da wo es irgendwie möglich ist, sollen die Täter auch in den Missbrauchsfällen die Verantwortung übernehmen.“

Nach dem Erscheinen der MHG-Studie 2018 zum Thema sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche habe er „arbeitsintensive Monate“ hinter sich, betonte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Ein weiteres Feld, auf dem intensiv gearbeitet werde, sei die Sicherstellung einer zufriedenstellenden Lösung für Entschädigungszahlungen an Opfer. Dabei sei es geplant, die Täter auch aus Respekt für die Opfer direkt in die Verantwortung zu nehmen. Dies sei in Einzelfällen, wenn der betreffende Priester verstorben oder aus dem Dienst entlassen sei, zwar nicht mehr möglich, in anderen Fällen könne dies über eine freiwillige Ausgleichszahlung oder über einen direkten Abzug vom Gehalt geschehen, erläutert Bischof Ackermann: „Da, wo es irgendwie möglich ist, sollen die Täter auch in den Missbrauchsfällen die Verantwortung übernehmen.“

Entschädigungsmodell auf dem Prüfstand

Unklar ist, wie es mit den kirchlichen Anerkennungszahlungen für Opfer weitergehen wird. Die bisherige Methode, den Opfern ohne Gerichtsbefragung nach einer bloßen Plausibilitätsprüfung im Regelfall 5.000 Euro zu zahlen, sei „besser als ihr Ruf“, sagte der Bischof. Da dieses Verfahren - unter anderem wegen der relativ geringen Summe - öffentlich in der Kritik stehe, habe man ein Gutachten in Auftrag gegeben, um es möglicherweise zu ändern. Ein Workshop mit Experten aus Kirche und Gesellschaft werde in den kommenden Monaten Erfahrungen und erste Bewertungen zusammentragen, hieß es. Bisher seien rund 1.900 Anträge bei der Zentralen Koordinierungsstelle eingegangen. Diese habe im Laufe der Jahre die Auszahlung von insgesamt neun Millionen Euro befürwortet.

Gewährleistung einer unabhägigen und niederschwelligen Beratung

Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung komplett unabhängiger Stellen in jeder Diözese, an die sich Opfer wenden könnten. In den meisten Diözesen Deutschlands sei diese Unabhängigkeit mittlerweile zufriedenstellend gewährleistet, nur in einigen Fällen seien die Beauftragten noch direkt über die Diözese beschäftigt. „Wir sehen, weitgehend sind diese Personen unabhängig, aber da ist noch Luft nach oben“, räumt Ackermann ein. Geprüft werde derzeit die flächendeckende Zusammenarbeit mit externen nichtkirchlichen Fachberatungsstellen.

Entlassung aus dem Klerikerstand

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Entlassung aus dem Klerikerstand. Darüber hätten die Bischöfe intensiv diskutiert, und auch Vorschläge zu einer Beschleunigung eines solchen Verfahrens erarbeitet, gibt Bischof Ackermann Auskunft: „Das hieße, im Sinn von Professionalisierung und Beschleunigung von Verfahren auf deutscher Ebene spezielle Gerichte einzurichten. Dann geht es darum, bestimmte Urteile fällen zu können und somit die Wege verkürzen. Wir brauchen dafür natürlich von Rom die Genehmigung. Aber auf dem Kinderschutzgipfel in Rom waren ja zumindest die Ansagen der Referenten sehr deutlich und ich gehe davon aus, dass Rom sagen wird, wenn ihr in Deutschland vorangeht, hilft das auch uns.“

Standardisierung der Personalakten

Ganz oben auf der Prioritätenliste stehe auch eine Standardisierung der Personalakten in den einzelnen Bistümern, um verklausulierte Sprache und das Verschwindenlassen von Aktenvermerken in Zukunft zu verhindern. Die bis vor kurzem noch favorisierte Angleichung an das deutsche Beamtenrecht sei jedoch problematisch, so Ackermann. Denn dort gebe es einen Anspruch der Beschuldigten auf Löschung bestimmter Vorwürfe nach einer gewissen Frist. Für Missbrauchsfälle sei aber eine dauerhafte Archivierung sinnvoller.

Offene Baustelle: Prävention und Monitoring

Auch für die Überprüfung und Bewertung („Monitoring") der Präventionsmaßnahmen in den Bistümern steht der Durchbruch noch aus. Ackermann sagte, die Präventionsbeauftragten der Diözesen und Orden hätten dazu „konkrete Ideen“, aber die Arbeiten seien noch im Gang. Für konkrete Maßnahmen habe man auch auf die Ergebnisse der MHG-Studie und einer großen Fachtagung zum Thema im vergangenen November warten wollen, erläutert der Missbrauchsbeauftragte.

Am Donnerstag werde auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx,  während der Abschlusspressekonferenz der Frühjahrsvollversammlung auf diese und andere weiterführende Maßnahmen zu sprechen kommen, so Bischof Ackermann bei der Vorstellung des Maßnahmenkatalogs zum Thema Missbrauchsaufarbeitung und Prävention.

(vatican news/kna)

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13. März 2019, 14:05