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Genf: Religiöse Symbole im öffentlichen Dienst Genf: Religiöse Symbole im öffentlichen Dienst 

Schweiz: Genfer Kirchenvertreter begrüßen neues Laizitätsgesetz

Im Westschweizer Kanton Genf soll es Politikern, Richtern und Beamten im öffentlichen Dienst künftig verboten sein, sichtbare religiöse Symbole zu tragen. Darunter fallen etwa Kreuze, Kopftücher oder die jüdische Kippa. In einer Volksabstimmung am Sonntag sprachen sich 55 Prozent der Wahlberechtigten für das sogenannte Laizitätsgesetz aus.

Genfer Kirchenvertreter hatten die neue Regelung unterstützt. Sie sehen im Ergebnis des Referendums einen „Fortschritt für die Wahrung des religiösen Friedens“, berichtete das Schweizer Portal kath.ch am Montag. Die Einführung des Gesetzes ist noch ungewiss, weil mehrere Gruppen Beschwerden dagegen einlegten, unter andere, Gewerkschaften, muslimische, evangelikale und feministische Gruppen.

Seitens der römisch-katholischen, der altkatholischen und der protestantischen Kirchen im Kanton Genf hieß es in der gemeinsamen Erklärung zum Wahlausgang am Sonntagabend, das neue Gesetz bringe wichtige Klärungen für die Prinzipien des Säkularismus, der Neutralität des Staates und des erweiterten freiwilligen religiösen Beitrags- Außerdem erleichtere es die Arbeit der kategorialen Seelsorge, den Kampf gegen Sekten und auch den Religionsunterricht. Die Bedingungen der staatlichen Neutralität würden präzisiert und gemeinsame Regeln für alle im Kanton ansässigen Religionsgemeinschaften geschaffen, hieß es in der Erklärung. 

Bisherige Regelung aus dem Jahr 1907 präzisieren

Mit dem neuen Gesetz will das rechtsgerichtete Genfer Kantonsparlament die bisherige Regelung aus dem Jahr 1907 präzisieren, welche die Trennung zwischen Kirche und Staat festschreibt und seit 2012 Teil der Verfassung ist. Die Neutralität des Kantons in religiösen Angelegenheiten solle künftig noch stärker betont werden, hieß es von den Regierungsparteien. Zusätzlich sollen religiöse Kundgebungen im öffentlichen Raum bis auf einige Ausnahmen verboten werden.

Zum Urnengang war es gekommen, da Gegner der Vorlage - linke Parteien, Gewerkschaften, feministische und muslimische Verbände - das Referendum ergriffen hatten. Besonders umstritten waren die Kleidervorschriften des neuen Gesetzes.

(kap – gs)

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11. Februar 2019, 13:24