Caritas Schweiz hilft auch den Mittelmeer-Flüchtlingen Caritas Schweiz hilft auch den Mittelmeer-Flüchtlingen 

Schweiz: Caritas erhält kein Geld mehr von der EU

Schweizer Hilfswerke können sich künftig nicht mehr an Ausschreibungen von humanitären Hilfsprojekten der EU beteiligen. Darauf machte das Schweizer Radio SRF am Montag aufmerksam. Dieser Schritt erfolge „aus rechtlicher Grundlage“ wie die EU-Kommission den Hilfswerken mitteilen.

Bisher flossen pro Jahr rund 50 Millionen Franken – rund 44 Millionen Euro – von der EU an humanitäre Projekte Schweizer Hilfswerke. Eine dieser Organisationen, die sich für solche Engagements regelmäßig beworben hat und durchführen konnte, ist Caritas Schweiz.

Für den Direktor von Caritas Schweiz, Hugo Fasel, ist es nicht verständlich, warum die rechtlichen Grundlagen dafür nicht mehr gegeben sein sollten. „Bisher hat das sehr gut funktioniert und wir haben auf unsere Projekte auch gute Rückmeldungen erhalten“, erklärte Fasel gegenüber kath.ch. Vorsitzende anderer Hilfswerke wurden von Radio SRF so zitiert, dass es sich bei dem Entscheid um „politische Ränkespiele“ zwischen der EU und der Schweiz handeln könnte.

Millionen Franken können nicht einfach so wettgemacht werden

Als ein Beispiel eines humanitären Einsatzes, welches durch EU-Gelder mitfinanziert ist, nannte Hugo Fasel Flüchtlingsprogramme in Griechenland. Die Summe für solche Aufgaben könne bald einmal mehrere Millionen Franken betragen und nicht einfach so wettgemacht werden.

Der Entscheid der EU-Kommission wirkt sich zwar nicht auf laufende Projekte aus. Dennoch muss das Hilfswerk seine Tätigkeit im humanitären Bereich nun deutlich einschränken. Fasel hielt fest, dass die EU-Gelder zwar nicht eingestellt würden. Es würden nun einfach andere Hilfswerke, solche aus dem EU-Raum, berücksichtigt.

Für die Schweizer Organisationen ist es nicht nachvollziehbar, dass sie von diesem Markt ausgeschlossen werden. „Es handelt sich hier um einen Wettbewerb“, stellt Hugo Fasel nüchtern fest. Ein Wettbewerb, der auch umgekehrt spiele: Projekte der Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Deza würden auch international ausgeschrieben.

Recht auf Reziprozität

Fasel spricht deshalb davon, dass sich Schweizer Hilfsorganisationen in diesem Bereich weiter auf das Recht auf Reziprozität, auf Wechselseitigkeit müssten beziehen können. Für den Direktor von Caritas Schweiz steht fest, dass weder die betroffenen Hilfswerke noch die Eidgenossenschaft diesen Entscheid aus Brüssel einfach so hinnehmen dürfen. Dabei wollen die betroffenen Hilfswerke gemeinsam vorgehen. Doch die erst vor Weihnachten eingegangene Mitteilung und die Tatsache, dass die Änderungen bereits ab Anfang dieses Jahres gelten, erfordern von den Organisationen erst noch eine Bereinigung der neuen Ausgangslage.

(kath.ch – mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

05. Februar 2019, 09:42