Die Schweizer Bischofskonferenz dankte Papst Franziskus für sein Engagement in Sachen Kinderschutz Die Schweizer Bischofskonferenz dankte Papst Franziskus für sein Engagement in Sachen Kinderschutz 

Schweiz: Verschärfung der Anzeigepflicht bei Missbrauch

Bei ihrer 323. Vollversammlung hat die Schweizerische Bischofskonferenz das Vetorecht erwachsener Opfer gestrichen. Damit muss künftig in jedem Missbrauchsfall Anzeige bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden erstattet werden.

Die Schweizer Bischöfe wollen ihren Einsatz gegen sexuelle Übergriffe im kirchlichen Bereich konsequent weiterführen. Sie sehen weitere mögliche Handlungsfelder, beispielsweise beim Beschleunigen von kanonischen Prozessen und bei der Information von Opfern. Die auch von der Vereinigung der Höheren Ordensobern der Schweiz mitgetragene Neuauflage der Richtlinien tritt am 1. März in Kraft.

Prävention 

Auch im Hinblick auf Prävention wird es in der Schweizer katholischen Kirche jetzt konkreter: Das „Fachgremium für sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ hat eine Serie von konkreten Maßnahmen aufgegriffen, welche zwar von einzelnen Diözesen und Ordensgemeinschaften bereits angewendet werden, mit der neuen Auflage der Richtlinien jedoch für alle als verbindlich gelten. So soll beispielsweise jede Diözese und jede Ordens- und andere kirchliche Gemeinschaft über einen Präventionsbeauftragten und ein eigenes Präventionskonzept verfügen. Weitere Präventionsmaßnahmen sind für den Bereich der Fortbildung und bei der multikulturellen Seelsorge geplant.

Der Bericht von Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, vom Kinderschutztreffen im Vatikan wurde mit großem Interesse aufgenommen.

(pm – ck)
 

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28. Februar 2019, 13:03