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Auch ein Kandidat, der der Schweizergarde beitreten will, muss bei der Anmeldung sein Strafregisterauszug vorweisen Auch ein Kandidat, der der Schweizergarde beitreten will, muss bei der Anmeldung sein Strafregisterauszug vorweisen 

Schweiz: Kirche will künftig Strafregisterauszug sehen

Bei Neuanstellung im kirchlichen Dienst sollen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig einen Strafregisterauszug vorlegen. Dieser Vorschlag kommt vom bischöflichen Fachgremium „sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“. Die Bischofskonferenz soll bei ihrer nächsten Versammlung Ende Februar darüber abstimmen, ob sie das für die Kirche in der Schweiz übernehmen will.

Wie das Schweizer Radio SRF berichtet, gehe es sowohl um Kandidatinnen und Kandidaten für den seelsorgerlichen Dienst sowie auch um Priester, die ihre Stelle wechseln wollen. Am Donnerstag sagte dazu der Präsident des Fachgremiums, Toni Brühlmann, dass man mit dieser Maßnahme „ein griffiges Instrument in die Hand bekommen“ wolle, „um entsprechende Vorkommnisse zu verhindern“. Der Vorwurf sei viele Jahre gewesen, dass nicht genügend kontrolliert worden sei und Informationen nicht weitergegeben wurden, sagte Brühlmann weiter.

Die Maßnahme zur Vorweisung eines Strafregisterauszugs ist nicht neu. In der Diözesen Lausanne, Genf und Freiburg gilt eine solche Pflicht bereits seit mehreren Jahren. Wer in der Diözese neu angestellt wird sowie jeder Seelsorger, der Stellvertretungen übernimmt, wird verpflichtet, einen Auszug aus dem Strafregister vorzuweisen.

Im Januar dieses Jahres war bekannt geworden, dass ein Kandidat für ein Pfarramt in Riehen (Basel-Stadt) wegen sexueller Handlungen mit Kindern vorbestraft war. Dem zuständigen Bischof Felix Gmür war die Vorstrafe laut eigenen Angaben bekannt gewesen. Nach Veröffentlichung der Verurteilung aus dem Jahr 2012 durch die Presse zog der Mann seine Kandidatur zurück.

(nzz/srf – mg)

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31. Januar 2019, 14:30