Das deutsche Parlament billigte das dritte Geschlecht Das deutsche Parlament billigte das dritte Geschlecht 

D: Drittes Geschlecht stellt Kirche vor Probleme

Deutschland führt den Geschlechtereintrag „divers" ein. Das verändert nicht nur das biblische Menschenbild. Für die Kirche stellt sich auch die Frage, wer wen heiraten darf.

Seit Adam und Eva genügte Katholiken, was auf den ersten Seiten der Bibel steht: dass Gott den Menschen als Mann und Frau erschuf. Jetzt müssen sie sich in Deutschland daran gewöhnen, dass es Personen gibt, die weder das eine noch das andere, sondern „divers" sind. Der neue Geschlechtseintrag, den Bundestag und Bundesrat in dieser Woche beschlossen haben, hebt die katholische Weltsicht nicht aus den Angeln, stellt aber die Kirche vor ungewohnte Fragen.

Ein grundsätzliches Problem sieht die Deutsche Bischofskonferenz nicht. Schon die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts im November 2017 zu einer rechtlichen Nachbesserung bewertete man als „nachvollziehbar": Wenn eine eindeutige Zuordnung zu der „binären Einteilung" nicht möglich sei, dürfe niemand durch Gesetz oder Gesellschaft dazu gezwungen werden, so Bischofskonferenz-Sprecher Matthias Kopp damals. Statt eines Verzichts sei es dann aber „besser, eine positive Zuordnung zu wählen".

„...besser, eine positive Zuordnung zu wählen“

Inzwischen befassten sich laut Bischofskonferenz kirchliche Verwaltungsrechtler mit möglichen Folgen einer dritten Geschlechtskategorie - etwa in Ausschreibungstexten für kirchliche Stellen. Was kirchliche Personenregister betrifft, verwenden Kirchenbücher üblicherweise die Namens- und Geschlechtsangaben, die die betreffende Person nach staatlichem Recht führt. Hier könnte also künftig das dritte Geschlecht Einzug halten, obwohl es in der Bibel nicht vorgesehen ist.

Eine allgemeine Maßgabe für den Umgang mit dem dritten Geschlecht gibt es in der katholischen Kirche nicht. In Rom heißt es dazu, man solle eine Lösung erst einmal auf Ebene der Bischofskonferenz suchen - also dort, wo der Gesetzgeber den Kirchenrechtlern dieses Problem eingebrockt hat.

Knackpunkt Ehe

Ein Knackpunkt ist die Ehe: Aus katholischer Sicht kann der Lebensbund nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden. Mit einem schlichten „Nein" zu Diversen-Ehen ist es auf katholischer Seite nicht getan. Denn eine Rolle spielen in der kirchenrechtlichen Praxis auch Ehen, die nicht katholisch geschlossen wurden: Wenn etwa ein evangelischer Mann, der mit einem diversen Menschen verheiratet ist, nach einem Zerbrechen dieser Verbindung eine Katholikin vor den Traualtar führen will, muss aus katholischer Sicht die Gültigkeit der ersten Ehe geprüft werden.

Bevor der Umgang mit dem dritten Geschlecht jetzt zum Thema wurde, war die sogenannte Transsexualität das Kniffligste, was Kirchenrechtlern auf den Tisch kam. Dabei ging es nach Worten eines Fachmanns im Vatikan, der nicht mit Namen zitiert werden darf, nur um „wenige Einzelfälle". Allein die seelische Überzeugung, im falschen Körper geboren zu sein, reiche nicht als Argument. „Ein Mann, der sich als Frau fühlt, ist keine Frau", so die Auffassung des Kirchenrechtlers.

Für Taufe ist drittes Geschlecht kein Hindernis

Beim dritten Geschlecht ist die Sache komplizierter. Für die Taufe ist es jedoch kein Hindernis. „Die Taufe werden wir nicht verweigern, weil die Taufe heilsnotwendig ist", sagt der Kurienmitarbeiter. In diesem Punkt war die Kirche immer großzügig. Das Seelenheil ist oberstes Gesetz. Vor hundert Jahren sah der Kirchenrechtskodex sogar vor, jeder missgestaltete Fötus, lateinisch „monstrum", sei „wenigstens bedingungsweise" zu taufen - auch er sollte den erlösten Kindern Gottes zugerechnet werden. Die Vorschrift ist inzwischen weggefallen.

(kna – gs)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

14. Dezember 2018, 17:13