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Weitere Gespräche über den Paragrafen 219 notwendig Weitere Gespräche über den Paragrafen 219 notwendig 

D: Angebliche Einigung zum Werbeverbot bei Abtreibung

Via Twitter haben heute Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun Berichte über eine Einigung zum Paragrafen 219a dementiert.

Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ hatte unter Berufung auf Regierungskreise behauptet, nach Gesprächen sei eine Kompromisslösung in Sicht. Spahn betonte via Twitter: „Falsch. Es gibt keine Einigung. Die bisherigen Gespräche waren konstruktiv, aber ohne Ergebnis". Ähnlich äußerte sich auch Braun auf dem Kurznachrichtendienst. Die Gespräche würden in den nächsten Tagen fortgesetzt.

Das Netzwerk hatte gemeldet, dass der bisherige Paragraf 219 eine Erweiterung um einen neuen Absatz erfahren solle. Dieser solle gewährleisten, dass sich Frauen in entsprechenden Notlagen besser informieren könnten, und klarstellen, dass Ärzte, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren, keine strafbare Handlung begehen.

 

„Niedrigschwellige Lösung" gesucht

 

Die Koalitionsfraktionen seien jedoch noch nicht in den Kompromissvorschlag eingebunden, hieß es weiter. Das Redaktionsnetzwerk hatte den SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner mit den Worten zitiert, „die maßgeblichen Kräfte in der Union" wollten keine Änderung des Paragrafen, „sondern eine niedrigschwellige Lösung". Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker sagte: „Sollte es bei der Konfliktberatung an irgendeiner Stelle Informationsdefizite geben, dann müssen diese zielgerichtet beseitigt werden. Dazu ist eine Änderung oder gar Abschaffung des Werbeverbots nicht nötig."

Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, dass Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

 

Kein allgemeines Informationsdefizit

 

Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus Sicht der katholischen Kirche nicht. Befürworter des Werbeverbotes sagen, der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen. Informationen durch neutrale Organisationen, im persönlichen Gespräch mit dem Arzt und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Eine Änderung des Paragrafen sei daher nicht nötig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich.

(kap, idea - ck)

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05. Mai 2018, 14:44