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Die Einladung an den Tisch des Herrn: Eucharistie Die Einladung an den Tisch des Herrn: Eucharistie 

Streit um Kommunionsempfang: Eine Gegenüberstellung

Unverständnis auf der einen Seite, „ein ganz normales Vorgehen“ auf der anderen: Der Brief, den sieben deutsche Bischöfe an den Vatikan geschickt haben, erhitzt die Gemüter. Es geht um die Frage des Kommunionempfangs von konfessionsverschiedenen Ehepaaren im Einzelfall. Das Kölner Domradio hat ZdK-Präsident Thomas Sternberg und den Dogmatiker Helmut Hoping zum Gespräch gebeten.

Der Dogmatiker Hoping weist zunächst darauf hin, dass es keine „kleine Gruppe“ sei, die den Konflikt bis nach Rom getragen habe. Denn immerhin ein Drittel der 27 deutschen Ortsbischöfe konnte sich mit dem auf der Vollversammlung der Bischofskonferenz verabschiedeten Text, der eine vorsichtige Öffnung der Praxis der Kommunionsausteilung vorsieht, nicht anfreunden.

Doch, so der Einwand von Sternberg, diese Beschlussfassung trage nur der gängigen pastoralen Praxis in den deutschen Bistümern Rechnung. Außerdem, so die Auffassung des Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, sei es ein „extrem behutsamer Beschluss“ für ein Thema, das bereits „seit vielen Jahrzehnten“ diskutiert werde:

„Das, was die Bischofskonferenz beschlossen hat, ist in einem Text nachzulesen, der sogar noch modifiziert werden kann,“ betont Sternberg im Interview. „An ihm sieht man, wie vorsichtig das alles formuliert ist. Diese Vorsicht hat eine Entsprechung in der pastoralen Praxis, wo das in den meisten Gemeinden in Deutschland längst gelöst ist. Das heißt da, wo der evangelische Partner, die evangelische Partnerin das anerkennt und anerkennen kann, was in der Eucharistiefeier und bei der Überreichung des Leibes Christi gesagt wird, da ist auch die Zulassung und das Zutreten zur Eucharistie längst gängige Praxis.“

„Ein sehr unschönes Zeichen“

Für die Ökumene sei der Vorstoß der sieben Bischöfe ein „sehr unschönes Zeichen“, bedauert Sternberg, der sich gar an den Streit um die Beratung in Schwangerschaftskonfliktfällen erinnert sieht. Dieser Streit hatte – ebenfalls durch ein Dissens-Schreiben des damaligen Kölner Erzbischofs - noch zu Zeiten Johannes Pauls II. die Deutsche Bischofskonferenz gespalten und war in ein jahrelanges Tauziehen ausgeartet, mit dem vorhersehbarem Ausgang eines klaren Verbotes für den Verbleib in der Beratung.

Er hätte sich ein derartiges Zeichen bereits im Reformationsgedenkjahr 2017 erwartet, betont der ZdK-Präsident, der die Katholiken in Sachen eucharistischer Gastfreundschaft in der Bringschuld sieht. „Allerdings auch in einer Frage – das sei eben auch noch mal deutlich gesagt –, die in der pastoralen Praxis in nahezu allen Gemeinden, die ich zumindest kenne, gelöst ist. Die konfessionsverschiedenen Paare – und da reden wir nicht über eine kleine Zahl, sondern mittlerweile über eine riesige Größenordnung – haben das in der Regel für sich gelöst und sind da auch mit ihren Geistlichen, mit ihren Pfarrern in einer sehr guten Übereinstimmung.“

Dass ein Christ, der nach „reiflicher Prüfung“ und unter innerem Nachvollziehen dessen, was in der Eucharistiefeier gesagt und gelehrt werde, an den Tisch des Herrn eingeladen sei, so Sternberg unter Berufung auf den deutschen Kurienkardinal Kasper, sei „theologische Auffassung“. „Und ich hoffe, dass diese theologische Auffassung jetzt auch durch Rom unmissverständlich klargestellt wird.“

„In Fragen der Lehre ist Einstimmigkeit erforderlich“

Ganz so klar sieht der Dogmatiker Hoping die Frage allerdings nicht, wie er im Gespräch mit dem Domradio betont. Denn zunächst einmal habe jeder Ortsbischof das Recht, sich an den Heiligen Stuhl zu wenden und um eine Klärung in einer Frage zu bitten, die auch die Einheit von Lehre und Pastoral betrifft.

„Es ist ja so, dass in Fragen der Lehre - wenn also die Bischofskonferenz Lehraussagen fasst - eine Einstimmigkeit erforderlich sein muss. Wenn es nur eine Zweidrittelmehrheit gibt, dann ist eine Überprüfung des Beschlusses durch den Vatikan nötig. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob die von den Bischöfen angedachte Handreichung Lehraussagen betrifft. Ich denke, dass Kardinal Marx und andere Bischöfe der Meinung sind, dass es sich hier nicht um einen solchen Beschluss handelt. Aber jeder Bischof hat in Verbindung mit anderen das Recht, hier eine Klarstellung vorzunehmen.“

Er begrüße diesen Brief aus zweierlei Gründen: Einerseits stehe eine Klärung des theologischen Status der Deutschen Bischofskonferenz selbst bis heute aus, andererseits sehe er hier durchaus eine Lehrfrage verhandelt, für deren Beratung zumindest eine Konsultation der zuständigen vatikanischen Dikasterien vonnöten gewesen sei.

„Nach meiner Information hat Kardinal Marx im Vorfeld dieses Beschlusses weder die Glaubenskongregation noch den Einheitsrat im Vatikan konsultiert, was ungewöhnlich ist, weil es sich hier nicht nur um eine pastorale Frage oder eine Statutenfrage handelt, sondern wirklich die Einheit von Lehre und Pastoral berührt ist. Deshalb ist das Vorgehen meines Erachtens ungewöhnlich. Jetzt erfolgt die Überprüfung dieser Empfehlung, die ja noch nicht veröffentlicht ist und deshalb auch keine Rechtskraft hat.“

Man spreche hier von einer Frage, die die gesamte Weltkirche berühre, betont der Dogmatiker, der ebenfalls darauf hinweist, dass der Entschluss der Deutschen Bischofskonferenz bis nach Übersee für hochgezogene Augenbrauen gesorgt habe:
„Wenn man in die amerikanische Presse von gestern und heute schaut, dann sieht man auch, wie irritiert man vor allem in der nordamerikanischen Presse darüber ist, was hier passiert. Diese Sache wird in den einzelnen Ortskirchen, Nationen und Kontinenten sehr unterschiedlich beurteilt.“

„Würde konfessionsverschiedene Ehepaare niemals wegschicken“

Es stelle sich nun allerdings die Frage, wie der Papst mit der Anfrage umgehen werde – denn es sei genauso gut möglich, dass er eine Überprüfung durch die zuständigen Vatikandikasterien ablehnen werde. Wahrscheinlicher sei es allerdings, „dass aufgrund der Prüfung der beiden Dikasterien Einarbeitungen in diesen Text erfolgen und er auch erst dann veröffentlicht werden kann.“

Mit der gängigen Praxis in deutschen Bistümern konfrontiert, gesteht Hoping, der selbst Diakon ist, ein, er würde die konfessionsverschiedenen Ehepaare „niemals wegschicken“. Gleichzeitig müsse man sich aber bewusst machen, dass es sich um „wirklich nur wenige Fälle“ handele - so seine Einschätzung, die in deutlichem Gegensatz zu der des ZdK-Präsidenten Sternberg steht:

„Das Problem ist, man muss natürlich diesen Beschluss der Bischofskonferenz auch in einem weiteren Kontext sehen. Denn jetzt erwartet die Evangelische Kirche in Deutschland schon auch eine Änderung im Kirchenrecht für den Empfang des evangelischen Abendmahls durch Katholiken. Es ist wie bei ,Amoris laetitia´ und auch hier, dass man schon den Eindruck gewinnen kann, dass über Einzelfallentscheidungen versucht wird, die Lehre zu verändern.“

(domradio - cs)

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06. April 2018, 11:44