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Assistierter Suizid ist in der Schweiz legal. Assistierter Suizid ist in der Schweiz legal. 

Schweiz: Verrat am hippokratischen Eid

Suizidbeihilfe in der Schweiz könnte für Ärzte künftig „einfacher“ werden. Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz schlägt deshalb Alarm.

Nadine Vogelsberg und Federico Piana - Vatikanstadt

Professor André-Marie Jurumanis ist Mitglied der Bioethik Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Er kritisiert, die womöglich bevorstehende Änderung der Schweizer Gesetzgebung, durch die ein Arzt alleine entscheiden könnte, was gut und was schlecht sei. Dies tritt ein, wenn die Gesetzgebung von 2004 zum „Umgang mit Sterben und Tod“ von der Akademie der Medizinischen Wissenschaften geändert wird . Diese Akademie gilt als höchste moralische Instanz, die die medizinischen Praktiken der Eidgenossenschaft leitet.

Dies ist nicht zu vernachlässigen, hat doch die Schweizer Bischofskonferenz mit Nachdruck die Objektivität dieses Gremiums kritisiert, da ein einseitiger Akzent auf der Entscheidung des Patienten und der persönlichen Meinung des behandelnden Arztes liege. Jurumaris kritisiert vor allem, dass diese Einstellung zum assistierten Suizid entgegen der eigentlichen Ziele der Medizin stünde.

Besondere Gefahr sieht die Schweizer Bischofskonferenz darin, dass man diesen Passus missbrauchen könnte und die Möglichkeit zum Suizid auf andere Situationen ausgeweitet werden könnte.

„Die Aufgabe eines Arztes besteht nicht darin zu töten, sondern zu helfen und zu heilen“, betont Jurumanis.

Dennoch zu töten betrachtet Jurumaris als einen Verrat am hippokratischen Eid – der verlange von den Ärzten immerhin zu heilen und auf gar keinen Fall zu töten. Die Entscheidung, sich der Subjektivität eines Arztes anzuvertrauen, wird dann dadurch erschwert, dass dieser zwischen Tod und Leben entscheiden könne. Der assistierte Suizid ist für Jurumaris keine Antwort auf das Leiden des Patienten.

„Die vorgeschlagene Antwort der Direktion für die Zukunft entspricht nicht der Würde des Arztes und auch nicht der Würde des Erkrankten“, erläutert das Mitglied der Bioethik-Kommission.

Dabei geht die Mentalität mittlerweile sogar schon dahin, Ärzte zu verurteilen, die keinen assistierten Suizid durchführen wollen. Diese gelten dann schnell als Menschen, die kein Mitleid mit den Kranken hätten und deren eigenen Entscheidungen nicht respektiere.

Dennoch verurteilt die Schweizer Bischofskonferenz das neue Dokument nicht gänzlich. So verweigert auch das neue Dokument die Euthanasie, also die aktive Sterbehilfe, was die Bischöfe begrüßen. Bezüglich der anstehenden Änderung hofft die Bischofskonferenz noch auf ein Umdenken. Darüber hinaus, so Jurumaris, toleriere die Gesellschaft keine Eingriffe in die falsch verstandenen Autonomie. Hier bleibt nur die Möglichkeit des gegenseitigen Austauschs.

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03. März 2018, 11:27