Der Missbrauchstäter bei der Urteilsverkündung Der Missbrauchstäter bei der Urteilsverkündung 

D: Deggendorfer Missbrauchsfall hat Folgen für die Diözese

Der Deggendorfer Missbrauchsprozess gegen einen Ex-Priester bleibt im Bistum Regensburg nicht ohne Folgen. Die Diözese nehme den Fall zum Anlass, allen Pfarrern die geltenden Meldepflichten im Umgang mit Gastpriestern einzuschärfen, kündigte Bistumssprecher Clemens Neck am Freitag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) an.

Für einzelne Tätigkeiten wie das Zelebrieren eines Gottesdienstes bei einem Besuch ist es nach den Worten des Sprechers „unbedingt notwendig“, dass sich die Pfarrer den Dienstausweis ihres Gastes zeigen lassen. Vor Beginn einer längeren seelsorglichen Tätigkeit müssten Ausweis, polizeiliches Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitserklärung dem Ordinariat zur Genehmigung vorgelegt werden. Diese Vorschriften seien eingehend in den diözesanen Gremien besprochen worden und würden demnächst im Amtsblatt des Bistums veröffentlicht.

Ein bereits einschlägig vorbestrafter und seit vielen Jahren mit Berufsverbot belegter Ex-Priester war am Donnerstag zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt und auf unbefristete Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Anderthalb Jahre vor seiner Verhaftung im Oktober 2016 erschlich er sich mit einem gefälschten Dienstausweis das Vertrauen eines Pfarrers im Landkreis Deggendorf. Dieser ließ ihn für mehrere Monate in einem Pfarrhaus wohnen. Der 53-Jährige hielt eigenständig Messen, betreute Jugendgruppen und nahm Beichten ab. Auf diese Weise machte er sich an weitere Opfer heran.

Das Bistum erfuhr nach eigenen Angaben erst kurz vor der Verhaftung des Mannes von dessen mehrmonatigem Aufenthalt in der Diözese. Als «routinierter Betrüger» habe er einen «leichtgläubigen Pfarrer» angetroffen, «den er ausnutzen konnte», so der Bistumssprecher. Wäre das Ordinariat informiert worden, dass ein Priester einer anderen Diözese seelsorgliche Tätigkeiten übernehmen solle, hätte es sich routinemäßig mit der Diözese in Verbindung gesetzt, in der der Priester geweiht wurde, versicherte der Sprecher.

Im aktuellen Fall wäre dies das polnische Erzbistum Stettin gewesen, wo der Mann 1994 geweiht worden, aber schon kurz darauf für unbestimmte Zeit beurlaubt worden war. Seit dieser Zeit wurde in den Amtsblättern deutscher Diözesen vielfach vor ihm gewarnt, auch im Bistum Regensburg. Erst diese Information nahm der Regensburger Pfarrer zum Anlass, seinen vermeintlichen Mitbruder zum Verlassen der Pfarrei aufzufordern. Der Pfarrer wurde inzwischen versetzt und ist nicht mehr in der Territorialseelsorge tätig.

Neck sagte, der Fall des „Betrugspriesters“ werde auch in das Konzept der schon seit fünf Jahren durchgeführten Schulungen aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter aufgenommen.

(kna - cs)
 

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23. Februar 2018, 14:42