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Vatikan: "Amoris laetitia" ist "authentisches Lehramt"

Was Papst Franziskus mehrfach betont hat, ist nun offiziell: Beim Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene gilt der Mittelweg, dass in Einzelfällen die Zulassung zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie möglich ist.

Gudrun Sailer – Vatikanstadt

Ein entsprechender Brief des Papstes vom September 2016 und eine Orientierungshilfe wurden nun im Amtsblatt des Heiligen Stuhls veröffentlicht. Ein Zusatz von Kardinalsstaatsekretär Pietro Parolin weist die Texte ausdrücklich als „authentisches Lehramt“ aus.

Die beiden Dokumente, auf die sich Parolins „Reskript aus einer Audienz mit Seiner Heiligkeit“ bezieht, sind eine Orientierungshilfe zu dem nachsynodalen Schreiben „Amoris laetitia“, die Bischöfe aus der argentinischen Seelsorgeregion Buenos Aires am 5. September 2016 für ihre Kleriker publizierten, und der am selben Tag erfolgte Antwortbrief von Franziskus darauf an den Bischof der Diözese San Miguel, Sergio Alfredo Fenoy. Darin bestätigte der Papst die Auslegung von „Amoris laetitia“ durch die Bischöfe der Region. „Der Text ist sehr gut und erklärt genau die Bedeutung des achten Kapitels von 'Amoris laetitia'“, heißt es in dem Brief des Papstes. „Es gibt keine anderen Interpretationen.“ In dem umstrittenen Kapitel geht es um das „Begleiten, Unterscheiden und Integrieren“ in schwierigen Lebenssituationen.

„Amoris laetitia“ löste einen innerkirchlichen Streit aus. Sein Gegenstand war die Fußnote 351 des Papstdokuments: Wiederverheiratete Geschiedene könnten unter Umständen auch die „Hilfe der Sakramente“ erhalten, heißt es dort. Das stehe im Widerspruch zur Lehre der Kirche, beanstandeten manche Ausleger, allen voran vier Kardinäle, die dem Papst ihre Zweifel („Dubia“) in Form eines Briefs zustellten. Nach der Lehre sei die Ehe unauflösbar und die Betroffenen lebten in einem fortgesetzten Stand der schweren Sünde.

Beide Dokumente, die Orientierungshilfe der argentinischen Bischöfe wie auch das Antwortschreiben des Papstes, finden sich seit wenigen Tagen in der Online-Ausgabe der „Acta Apostolicae Sedis“ vom Oktober 2016. Die gedruckte Ausgabe liegt noch nicht vor. 

In den Acta Apostolicae Sedis werden kirchliche Gesetze promulgiert

Durch Veröffentlichung in den AAS werden allgemeine kirchliche Gesetze promulgiert, treten also in Kraft. In den vatikanischen Akten stehen aber auch Reden, Briefe oder Berichte über Ereignisse. Je nach Gattung haben die Texte unterschiedliche Bedeutung.

In diesem Fall bemerkenswert ist ein „Reskript aus einer Audienz bei Seiner Heiligkeit“, unterzeichnet von Kardinalstaatssekretär Parolin. Ein Reskript ist eine Art Verwaltungsakt zur Regelung von Rechtsfragen in Einzelfällen. In der Materie, die bei der Audienz behandelt wurde, habe „der Papst entschieden, dass die vorgestellten beiden Dokumente durch Veröffentlichung auf der vatikanischen Website und in den 'Acta Apostolicae Sedis' als authentisches Lehramt promulgiert werden“.

Dass das Datum des Reskripts von Kardinal Parolin in den AAS-Akten vom Oktober 2016 mit dem 5. Juni 2017 angegeben ist, ist nicht ungewöhnlich. Die Erstellung des Amtsblattes zieht sich über Monate hin; Texte müssen mehrfach kontrolliert, zum Teil übersetzt werden. So kann es dazu kommen, dass die gedruckten Akten des Jahres 2016 erst Anfang 2018 erscheinen. 

In der Zwischenzeit können in der Online-Ausgabe Ergänzungen vorgenommen werden. Das späte Reskript vom Juni 2017 ist wohl auch ein Ergebnis der heftigen Debatte, in der das eigentliche Anliegen des Papstes bereits dutzendfach von Theologen erklärt worden ist.

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06. Dezember 2017, 16:15